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KerVita Senioren-Zentrum Haus Eichenhof


Am 30. Mai 2013 wurde das neue Kompetenzzentrum für Demenz im „Haus Eichenhof" eröffnet. Das Senioren-Zentrum besteht zukünftig aus zwei Gebäuden mit 139 Pflegeplätzen und einer Wohngemeinschaft für Männer mit acht Plätzen. Der neue Gebäudekomplex beherbergt das moderne Demenzzentrum mit sechs Wohngruppen. Auf den drei Stockwerken befinden sich jeweils zwei großzügige Aufenthaltsräume mit eigener Wohnküche. Der beschützte Wohnbereich für die an Demenz erkrankten Menschen ist so angelegt, dass ein sicheres Wohnen möglich ist, aber auch genügend anregende und therapeutische Elemente enthalten sind.

Das "Haus Eichenhof“ liegt nur wenige Schritte vom Ortskern Egestorf, einem Heidedorf in der Lüneburger Heide, entfernt. Die parkähnliche Grünanlage und die ansprechende Ausstattung strahlen Ruhe und Wohnambiente aus. Aufgrund der überschaubaren Größe des Hauses kennen unsere Mitarbeiter in Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Küche jeden Bewohner persönlich. Unser examiniertes Betreuungs- und Pflegepersonal verfügt über langjährige Erfahrung in verschiedenen Pflegeberufen. Wir möchten Ihnen jederzeit das Gefühl vermitteln zu Hause zu sein und Ihnen eine optimale Betreuung zukommen lassen. Daher sind unsere Serviceleistungen ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Freizeit gemeinsam gestalten. Unser abwechslungsreiches Freizeitangebot bietet Ihnen viel Freude und Lebensqualität. Wir möchten unsere Bewohner auch im Alter aktiv halten und den Austausch zwischen den Generationen fördern. Auf Kutschfahrten durch die Lüneburger Heide und regelmäßigen Ausflügen nach Lüneburg oder Hamburg können Sie reizvolle Ziele in der Umgebung entdecken. Im Haus laden Sie Gemeinschaftsräume jederzeit zum Beisammensein mit Gleichgesinnten ein. Außerdem haben Sie die Möglichkeit an vielfältigen Gruppenaktivitäten, wie Gymnastik, Gedächtnistraining, Basteln, Singen, Gruppenspielen oder Gottesdiensten teilzunehmen. Ob Geburtstage, Fasching, Ostern oder Weihnachten – auch die großen Feste des Jahres feiern wir gerne mit Ihnen zusammen.

Lebensqualität, Geborgenheit, Vertrauen. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Daher bemühen sich unsere Mitarbeiter stets um ein intensives Verständnis für Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir pflegen einen respektvollen Umgang mit den Bewohnern des Hauses und nehmen uns auch für Ihre ganz persönlichen Anliegen Zeit. Wir wollen, dass Sie sich bei uns geborgen fühlen und möchten Ihre gewohnte Lebensqualität erhalten. Unser Pflege- und Betreuungspersonal kümmert sich Tag und Nacht um Ihr Wohlergehen. Sie sorgen für eine optimale medizinische Versorgung und alle erforderlichen Maßnahmen, um Ihnen eine größtmögliche Unabhängigkeit zu erhalten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.523,67 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   KerVita Senioren-Zentrum Haus Eichenhof
  • Anschrift Hauskoppelweg 5-7
  •   21272 Egestorf

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Nina Krasniqi

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Rabea Petry

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Iris Schwank

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