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Vitanas Senioren Centrum Im Casino


Das Vitanas Senioren Centrum Im Casino liegt mitten im Schweriner Stadtzentrum in unmittelbarer Nähe des Pfaffenteiches und des Doms. Gemütlich auf einer Bank am Pfaffenteich sitzend kann man dem munteren Treiben der Stadt zusehen. Kleine Geschäfte und gemütliche Cafés sind bequem zu Fuß erreichbar und laden zum Bummeln und Einkehren ein.
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Der Saal des Baudenkmals 'Casino' wurde in die Architektur des Hauses einbezogen und dient den Bewohnern als Speise- und Veranstaltungs­saal. Im lichtdurchfluteten Atrium des Hauses lädt ein Brunnen zum Verweilen ein. Der Garten erfreut die Sinne; blühende Sträucher und gepflegte Blumenrabatten säumen den Spazierweg, Bänke bieten eine willkommene Gelegenheit zum Pausieren. Beerensträucher und Obstbäume verführen zum Naschen.

Das Haus verfügt über 140 Plätze, überwiegend in attraktiven Einzelzimmern. Alle Zimmer sind behindertenfreundlich, barrierefrei und jeweils mit einem eigenen Duschbad ausgestattet. Das Mitbringen persönlicher Möbel und Wohnaccessoires wird gewünscht und gefördert. Mit Bildern und Fotos an den Wänden, den lieb gewonnenen Andenken und Erinnerungsstücken in der Vitrine und dem Teppich in der Sitzecke wird das Zimmer schnell zum neuen Zuhause. Natürlich darf auch das geliebte Haustier mit einziehen.

In unserem Haus führen die Bewohner ein selbst bestimmtes Leben in hoher Selbständigkeit. Dabei erhalten Sie so viel Hilfe wie nötig. Individuelle Gewohnheiten und Lebensweisen werden respektiert. So können die Senioren ihren gewohnten Tagesablauf beibehalten. Wer z.B. gern länger schläft und später frühstückt, kann dieses auch weiterhin genauso tun wie zuvor. Der Tagesablauf orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner. Gerade Bewohner, die nur zeitweise im Rahmen einer Kurzzeit- oder Urlaubs- und Verhinderungspflege das Leben im Senioren Centrum Im Casino kennenlernen, schätzen diesen Komfort so sehr, dass sie gern wieder kommen.

In den freundlichen, hellen Gemeinschaftswohnzimmern, die sich auf jeder Etage befinden, bietet sich die Möglichkeit zu anregenden Gesprächen, zum kurzweiligen Zeitvertreib und zu individuellen Familienfeiern. Hier treffen sich die Bewohner, um an den täglichen Therapieaktivitäten teilzunehmen, in denen sie z.B. gemeinsam Bewegungsübungen machen, ihr Gedächtnis trainieren oder ihren Lieblingskuchen backen. Vielfältige kulturelle Veranstaltungen, Feste, Ausflüge und gesellschaftliche Spiele ergänzen das Freizeitangebot für die Bewohner und ihre Gäste.

Der spezielle Wohnbereich für Bewohner mit Demenz ist nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet. Diese älteren Menschen werden von besonders geschultem Personal betreut. Das spezielle Pflege- und Betreuungskonzept hilft dabei, ihre individuelle Lebensqualität und das persönliche Wohlbefinden zu sichern.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Vitanas Senioren Centrum Im Casino
  • Anschrift Pfaffenstr. 3
  •   19055 Schwerin

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