Ein Ort zum Wohlfühlen mit verlässlicher Betreuung für das Leben im Alter – den gibt es in Berlin: die Pro Seniore Residenz Wasserstadt, umgeben von der Havel im Norden Spandaus. Wer nach Sicherheit und einer liebevollen Unterstützung im Alltag sucht und zugleich nicht auf sein Heimatgefühl verzichten möchte, dem bietet die Einrichtung das ideale Zuhause. Auch Haustiere sind hier nach Absprache herzlich willkommen. Die Spandauer Altstadt und alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sind zu Fuß bequem zu erreichen – auch die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist hervorragend. Der begrünte Innenhof mit seinen Sitzgelegenheiten und der Badesteg laden zum gemeinschaftlichen Verweilen an der frischen Luft ein. Für die Residenz charakteristisch sind die hellen, freundlichen Innenbereiche, das lichtdurchflutete Restaurant und das hauseigene „Café Havelspitze“, welches einen einzigartigen Ausblick bietet.
Knapp 200 seniorengerechte Apartments mit Havelblick umfasst die Pro Seniore Residenz Wasserstadt mit Größen von 30 bis 83 Quadratmetern. Diese verfügen, wie im Betreuten Wohnen üblich, über einen 24-Stunden-Notruf. Natürlich können Sie auch Ihre eigenen Möbel und Erinnerungsstücke mitbringen. Jedes der Apartments ist seniorengerecht ausgestattet und verfügt über ein eigenes Badezimmer, eine Küche und einen Abstellraum im Keller. Zahlreiche Service- und Freizeitangebote ermöglichen es, das eigene Leben auch im hohen Alter noch selbstständig und abwechslungsreich zu gestalten. Das ganze Jahr hindurch können Sie unsere kulturellen und kreativen Aktivitäten nutzen wie jahreszeitliche Feste, Fachvorträge, Konzerte, Ausflüge in die Umgebung etc. Übrigens: Auch mit Pflegegrad ist es möglich, weiter bei uns im Apartment zu wohnen. Nach Bedarf versorgt Sie dort unser ein ambulanter Pflegedienst.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Berlin oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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