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AZURIT Seniorenzentrum Quedlinburg


Die 1000 Jahre alte mittelalterliche Stadt Quedlinburg mit ihrem geschlossenen historischen Stadtbild wurde 1994 in die UNESCO Welterbeliste aufgenommen. Beschaulichkeit, Ruhe, Entspannung machen das Leben hier so angenehm. Das AZURIT Seniorenzentrum befindet sich in der Altstadt, zentrumsnah und ganz in der Nähe des schönen Stadtparks. Der Neubau des Seniorenzentrums wurde harmonisch in das Stadtbild integriert.

Hier finden 114 Seniorinnen und Senioren in gemütlichen Einzel- und Doppelzimmern ein liebevolles Zuhause. Helle, moderne Möbel, farblich abgestimmte Stoffe und warme Wandfarben vermitteln ein angenehmes Wohngefühl. Die freundlich gestalteten Gemeinschaftsräume mit TV und einladende Sitzecken auf den einzelnen Wohnbereichen laden zum geselligen Beisammensein mit den anderen Bewohnern ein.

Darüber hinaus stehen Gymnastikräume, ein Andachtsraum für die monatlichen Gottesdienste und eine Bibliothek zur Verfügung. Ein beliebter Treffpunkt für Bewohner und ihre Gäste ist das gemütliche Café und - bei schönem Wetter - die sonnige Dachterrasse. Die wunderschön gestaltete Außenanlage mit Laubengängen lädt zu Spaziergängen und zum Verweilen ein.

Sie sind noch weitgehend selbständig und aktiv, möchte sich aber sicher und betreut fühlen? Für den Bereich Betreutes Wohnen stehen 70 seniorengerechte, barrierefreie Wohnungen zur Verfügung. Zu den Freizeitangeboten und Veranstaltungen im Seniorenzentrum sind Sie jederzeit herzlich willkommen!

Beschäftigung/Freizeitgestaltung
Ein abwechslungsreiches Beschäftigungsprogramm sorgt dafür, dass im Alltag keine Langeweile aufkommt. Gymnastik, Gedächtnistraining, Sing- und Bastelkreise sowie Film- und Spieleabende werden regelmäßig angeboten. Regelmäßige Ausflüge in die Umgebung, der Besuch kultureller Veranstaltungen und jahrszeitliche Feste runden das Angebot ab.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   AZURIT Seniorenzentrum Quedlinburg
  • Anschrift Lange Gasse 10
  •   06484 Quedlinburg

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