Der Senioren-Wohnpark liegt in unmittelbarer Nähe der Wassertormühle und des Promenadenringes, der ältesten Stadt Sachsen-Anhalts (753 erstmals erwähnt) und damit im Herzen der Stadt Aschersleben. Sie ist berühmt für ihre noch sehr gut erhaltenen Sehenswürdigkeiten, wie die imposante Stadtmauer mit ihren Türmen. Von der Westdorfer Warte, einem mittelalterlichen Wachturm, hat man einen schönen Blick ins Einetal bis hin zum Arnstein, ins Harzvorland und bei guter Sicht zum Brocken.
Die gesamte Region eignet sich hervorragend für ausgiebige Spaziergänge und interessante Ausflüge. Denn die Straße der Romanik mit ihren vielen Burgen, Festungen und Klöstern des deutschen Mittelalters führt hier entlang und ist immer eine Besichtigung wert. Der Senioren-Wohnpark „St. Elisabeth“ ist auf die Betreuung und Pflege alter Menschen spezialisiert. Das Gebäude mit seiner denkmalgeschützten Außenfassade, Gebäude wurde in den Jahren 1867 /1868 zur Betreuung betagter Bürger erbaut, wurde im Zeitraum von 1991 bis 1993 komplett saniert. Das Haus verfügt über 61 Betten, davon 25 Einzelzimmer und ist von einer wunderschönen Gartenanlage umgeben.
Die Pflege folgt einem ganzheitlichen Ansatz. Das heißt: Die körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnisse der Bewohner werden in gleicher Weise berücksichtigt. Man will Ihnen nicht nur eine behagliche Atmosphäre bieten, sondern ein Höchstmaß an Selbständigkeit erhalten. Ein erfahrenes Team von Mitarbeitern steht für Ihre Betreuung bereit, um Ihnen den Lebensabend so angenehm wie möglich zu gestalten.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas bis 160 kg | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|
Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.265,10 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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