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Kursana Domizil Wöllstadt


Ein modernes und familiäres Haus
Das Kursana Domizil in Wöllstadt ist ein modernes, familiär geführtes Seniorenheim mit 64 Einzelzimmern, unterteilt in fünf kleine Wohnbereiche mit je 12-16 Zimmern. Mittelpunkt der Wohnbereiche ist eine großer Gemeinschaftsraum mit einer Küche, in dem sich die Bewohner während des Tages aufhalten können. Hier wird gelesen, miteinander gespielt, gemeinsam gekocht oder einfach nur geruht. Der Gemeinschaftsraum hat einen Balkon mit gemütlichen Sitzgelegenheiten und lädt ein zu einer entspannten Mittagsruhe an der frischen Luft.
Zahlreiche Details geben Ihnen die Sicherheit, sich problemlos im Haus bewegen und orientieren zu können: lichtdurchflutete Räume, breite Flure, große Türen und Handläufe.

Ihr persönliches Refugium
In Ihrem Zimmer können Sie so leben, wie es Ihnen am besten gefällt. Die hellen und freundlichen Räume sind bereits komplett mit Möbeln eingerichtet, aber Sie können sie selbstverständlich auch ganz individuell gestalten. Feste Bestandteile sind das Bett und der dazu passende Nachtschrank, alles andere können Sie z. B. durch Ihre persönlichen Möbel austauschen oder mit Erinnerungsstücken, an denen Ihr Herz hängt, ergänzen.

Wohnen in guter Lage in Wöllstadt

Die Gemeinde Wöllstadt liegt in der südlichen Wetterau zwischen Taunus und Vogelsberg. Unser Kursana Domizil befindet sich im Ortsteil Nieder Wöllstadt, in direkter Nähe zu einem kleinen Waldgebiet entlang des Rosbach. Fühlen Sie sich hier zu erholsamen Spaziergängen an der frischen Luft eingeladen.

Gegenüber unseres Hauses findet sich ein Supermarkt, ein Bankautomat und eine Bushaltestelle. Weitere Läden des täglichen Bedarfs, wie Blumenladen und Apotheke, finden Sie im Ortskern.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Kursana Domizil Wöllstadt
  • Anschrift In den Weingärten 2
  •   61206 Wöllstadt

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Brigitte Wahl

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Petra Scheer

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Iris Schwank

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Rabea Petry

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