Von Taubheit spricht man bei vollständigem oder teilweisem Nichtvorhandensein der Hörfähigkeit (Hörverlust mehr als 60 dB zw. 125-250 Hz und mehr als 100 dB im übrigen Frequenzbereich) auf einem oder beiden Ohren, ausgelöst durch den Ausfall des Hör-Gleichgewichtsnervs oder des Corti-Organs, welches die Schnittstelle für die richtige Übertragung akustischer Schwingungen in Nervensignale verantwortlich ist.
siehe auch Gehörlosigkeit