Personen mit einem stark eingeschränkten Sehvermögen aufgrund starker Fehlsichtigkeit (korrigierbar, aber nicht heilbar) oder Krankheit (medizinisch nicht heilbar). Blindheit, Sehbehinderung oder Sehschwäche als konzeptioneller Betreuungsschwerpunkt setzt u.a. voraus, dass eine Senioreneinrichtung Blinden und Sehbehinderten größtenteils bis vollständige Barrierefreiheit für die größtmögliche Selbstständigkeit und Orientierung innerhalb des Altenheims bietet. Zur Unterstützung der Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen sollten viele bzw. alle Bereiche besonders hell und blendfrei ausgeleuchtet sein, darüber hinaus kontrastreich und Orientierungspunkte sowie Fußböden/Hinweise an Wänden idealerweise taktil erfassbar gestaltet sein. Hierzu zählen u.a. auch Hinweisschilder, Informationsunterlagen, Bedienelemente, Treppen/Stufen, Treppenhäuser/Handläufe sowie evtl. vorhandene Hindernisse.
Weitere Informationen finden Betroffene beim Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V..
siehe auch Sehschwäche