Gemeint sind hier die "Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches". Diese enthalten u.a. die
- Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
- Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Anwendung der Härtefallregelungen