Aufgrund des Pflegequalitätsicherungsgesetzes sind Pflegeheime und ambulante Pflegedienste seit 2002 verpflichtet, ein umfängliches, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen.
Das Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe, die die Gesamtheit der qualitätsbezogenen Tätigkeiten und Ziele einer Einrichtung unter Einbeziehung der Mitarbeiter mit dem Ziel der Kundenzufriedenheit umfasst. Die Qualität soll nicht nur gesichert, sondern auch weiterentwickelt werden. Alle Mitarbeiter der Pflege sind an einer guten Pflegequalität beteiligt, die Planung und Weiterentwicklung wird jedoch vom Qualitätsmanagementbeauftragten durchgeführt.
Genauer beinhaltet das Qualitätsmanagement die Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätssicherung, Qualitätsdarlegung und Qualitätsverbesserung. Einmal jährlich finden eine externe Qualitätskontrollen durch den MDK und die Heimaufsicht statt.