Senioren ohne erhöhte Pflegebedürftigkeit, die Entlastung und Hilfe im Haushalt, bei der Gartenpflege, als Fahrdienste, benötigen, können durch eine Alltagshilfe/Betreuungskraft entlastet werden. Pflegestützpunkte und Beratungsstellen bieten hierzu kostenfreie Beratung und helfen bei der besten Lösung für den Betroffenen. Seniorenbetreuungskräfte übernehmen neben der hauswirtschaftlichen Betreuung als auch Präsenz- und Grundpflegeaufgaben im vereinbarten Umfang. Für Teile der Behandlungspflege muss ein ärztliches Rezept vorliegen, das direkt mit der Krankenkasse abgerechnet wird.
Alltagshilfe ist meist regional gut verfügbar und schnell vermittelbar, je nach Vereinbarung auch flexibel - für wenige Stunden in der Woche - möglich. In jedem Fall sollte geklärt werden, ob die Person einen Schlüssel für die Wohnung erhält, ggf. sogar mit Wohnmöglichkeit. Die Aufwendungen liegen je nach Region bei ca. EUR 8,- bis EUR 15,-/Stunde, eine (Teil-)Finanzierung über die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 ist möglich. In jedem Fall sollte ein schriftlicher Vertrag vereinbart werden. Die Tätigkeit kann auf selbstständiger Basis oder im Anstellungsverhältnis erfolgen. Bei letzterer Variante wird der Senior zum Arbeitgeber und muss die gesetzlichen Vorgaben für die Anstellung von Mitarbeitern (Festanstellung/Minijob) beachten, inkl. aller Rechten und Pflichten. Bei Selbstständigkeit sollte der Auftraggeber sicherstellen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Bei geringem Einkommen der Betroffenen kann evtl. Sozialhilfe beantragt werden; auch Haushaltshilfen aus Osteuropa sind ggf. eine günstige Alternative (auf Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis bei Vertragsvereinbarung achten).