Bei der teilstationären Pflege handelt es sich um eine Mischform von häuslicher und stationärer Pflege. Der Pflegebedürftige ist entweder tagsüber oder nachts in einer stationären Pflegeeinrichtung oder Tagesstätte untergebracht. Die restliche Zeit verbringt er mit Hilfe von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst zu Hause im gewohnten Umfeld.
In der stationären Einrichtung oder Tagesstätte erhält der Pflegebedürftige neben Pflege, Betreuung und sozialen Kontakten auch Mahlzeiten und Anleitungen zur Aktivierung. Die Selbstständigkeit der Besucher wird durch körperliche und soziale Aktivierung weitestehend wiederhergestellt oder so lange wie möglich erhalten. Ziel ist es, dass der Besucher mit größtmöglicher Unabhängigkeit von fremder Hilfe weiterhin oder wieder in seiner Wohnung leben kann. Laut § 41 SGB sind die Pflegegrade 2 bis 5 wie folgt anspruchsberechtigt:
Pflegegrad 2 = 689 €
Pflegegrad 3 = 1.298 €
Pflegegrad 4 = 1.612 €
Pflegegrad 5 = 1.995 €
Das jeweilige Betreuungsangebot für die Tages- und/oder Nachtpflege ist regional sehr unterschiedlich. Näheres finden Sie unter Tagespflege und Nachtpflege.